Das Heizungsgesetz 2024 im Detail
Nach langen Debatten hat der Bundestag im September das neue Wärmegesetz, offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) genannt, mit Unterstützung der Ampelkoalition verabschiedet. Das bedeutet? Am 1. Januar 2024 wird es in Kraft treten. Doch nicht alles wird von diesem Zeitpunkt an umgesetzt – es gibt verschiedene Übergangsfristen.
Für viele, ob Bauherren, Eigentümer oder Mieter, wirft das Gesetz Fragen auf. Manche sind verunsichert. Was wird aus dem berüchtigten „Heizungshammer“? Was genau steht im Heizungsgesetz? Und vor allem: Was bedeutet es für Sie persönlich?
Wir haben uns intensiv mit dem Gebäudeenergiegesetz beschäftigt. Unser Ziel? Die zentralen Fragen zu klären und herauszufinden, welche Investitionen jetzt sinnvoll sind.
Neues Heizungsgesetz: Was Eigentümer und Mieter jetzt wissen sollten
Für alle, die sich fragen, was das neue Heizungsgesetz für Bestandsimmobilien bedeutet, hier eine klare Botschaft: Ihr Eigentum bleibt unangetastet. Das hat die FDP bereits klargestellt. Aber was genau bedeutet das für Sie?
Wärmepumpe
Pelletheizung
Fernwärme
Neue Regelungen für Neubauten
Wichtige Neuigkeiten gibt es für alle, die in einem Neubaugebiet bauen wollen: Mindestens 65 Prozent der Heizenergie muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Wie kann das erreicht werden?
Öl- und Gasheizungen dürfen in Neubaugebieten NICHT mehr installiert werden.
Bei Neubauten außerhalb eines Neubaugebiets mit bestehendem Gasnetz darf darauf zurückgegriffen werden. Aber nur, wenn es keinen Wärmeplan gibt oder noch kein klimaneutrales Gas-Netz in Planung ist. Und denken Sie daran: Zukünftige Gasheizungen müssen auf umweltfreundlichen Wasserstoff umrüstbar sein.
Wärmeplanung: Warum sie jetzt entscheidend ist
Die Wärmeversorgung eines Hauses ist mehr als nur eine technische Frage. Es ist eine strategische Entscheidung, die weitreichende Folgen haben kann.
Für Hausbesitzer ist Fernwärme eine der einfachsten Möglichkeiten, sich an ein Wärmenetz anzuschließen.
Derzeit stammt die Energie für Fernwärme allerdings noch zu rund 70 Prozent aus klimaschädlichen fossilen Energieträgern – vor allem aus Kohle und Gas.
Deshalb müssen Länder und Kommunen jetzt konkrete Pläne erarbeiten, wie sie ihre Wärmeinfrastruktur bis 2045 klimaneutral umbauen wollen.
Wenn Sie sich fragen, ob Ihre Kommune bereits entsprechende Pläne hat, ist ein Anruf im Rathaus oder beim örtlichen Energieversorger ein guter erster Schritt.
Warum sind Wärmepumpen in aller Munde?
Die Antwort liegt in ihrer beeindruckenden Effizienz und ihrem ökologischen Fußabdruck. Wärmepumpen sind nicht nur eine technologische Innovation, sondern auch ein Schritt in eine nachhaltigere Zukunft. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) prognostiziert, dass schon bald fast die Hälfte aller deutschen Haushalte mit Wärmepumpen beheizt werden könnte. Vor allem bei Neubauten sind sie oft die erste Wahl. Doch Vorsicht! Bei Altbauten ist es nicht immer so einfach. Hier ist eine sorgfältige Analyse des Wärmebedarfs unerlässlich.
Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Arten von Wärmepumpen und wie sie funktionieren.
Es ist jedoch wichtig, das Gesamtbild zu betrachten. Wärmepumpen sind zwar eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen, auf fossilen Brennstoffen basierenden Heizsystemen und spielen eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung von CO2-Emissionen. Aber es gibt einen Haken. Sie verbrauchen Strom. Und der kommt oft aus weniger umweltfreundlichen Quellen wie Kohlekraftwerken. Das soll sich in Zukunft ändern.
Wussten Sie, dass die LITHOTHERM Fußbodenheizung die perfekte Ergänzung zu einer Wärmepumpe ist? Durch den direkten Kontakt des Heizrohres mit dem Bodenbelag sind nur geringe Vorlauftemperaturen notwendig, um die Räume schnell zu erwärmen. Ideal für Wärmepumpen.
Zudem bringen die Formplatten genügend Masse mit. Diese dient neben der Schall- und Trittschallreduzierung auch als Wärmespeicher.
Haben Sie Fragen zur LITHOTHERM Fußbodenheizung? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter. Einfach das Formular ausfüllen und wir melden uns schnellstmöglich.
Wärmepumpe oder Gasheizung: Welche Investition lohnt sich?
Private Bauherren und Hauseigentümer stehen bei der Modernisierung oder beim Neubau eines Gebäudes oft vor einer entscheidenden Frage: Soll in eine Gasheizung oder in eine Wärmepumpe investiert werden? Die Antwort ist nicht schwarz oder weiß, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den Kosten.
Luft-Wärmepumpen sind mit Preisen um die 15.000 Euro tendenziell günstiger in der Anschaffung. Sie haben aber einen höheren Stromverbrauch. Erdwärmepumpen sind dagegen teurer. Auch der Einbau ist aufwendiger. Denn hier ist eine Tiefenbohrung notwendig, was das Verfahren komplizierter und teurer macht.
Die eigentliche Diskussion, die viele bewegt, ist aber nicht nur die Art der Wärmepumpe, sondern der direkte Kostenvergleich zwischen einer Gasheizung und einer Wärmepumpe. Wir haben uns dieses Themas angenommen und eine Musterrechnung durchgeführt:
Kosten | Wärmepumpe | Gasheizung |
---|---|---|
Investitionskosten | ca. 10.500 € (nach 30% Föderung) | ca. 5.000 € |
Heizkosten | ca. 2.200 € / Jahr | ca. 2.400 € / Jahr |
CO2-Preis 2023 | – | ca. 151,20 € / Jahr |
CO2-Preis 2024 | – | ca. 184,80 € / Jahr |
CO2-Preis ab 2025 | – | ca. 237,60 € / Jahr |
Gesamtkosten über 18 Jahre | ca. 50.100 € | ca. 52.338 € |
In der Anschaffung ist eine Gasheizung um ein Vielfaches günstiger als eine Wärmepumpe. Selbst unter Berücksichtigung der Förderung, die hier vorsichtig mit 30 % angesetzt wird. Höhere Förderungen sind jedoch möglich.
Hinzu kommen folgende Kosten:
Ein durchschnittliches Einfamilienhaus verbraucht rund 24.000 kWh Gas pro Jahr, das entspricht Heizkosten von mindestens 2.400 Euro. Und wenn Steuern und CO₂-Preise steigen, wird es noch teurer. Zum Vergleich: Die Wärmepumpe in einem vergleichbaren Haus kostet nur 2.200 Euro im Jahr und verbraucht nur 7.000 kWh Strom. Auf 18 Jahre gerechnet ist die Gasheizung also teurer.
Reparatur- und Wartungskosten sind in unserem Beispiel nicht enthalten. Und wenn Sie in einem älteren Haus wohnen, müssen Sie möglicherweise auch die Kosten für eine energetische Sanierung berücksichtigen, bevor Sie eine Wärmepumpe installieren. Ein weiterer Punkt: Wärmepumpen könnten in den nächsten fünf Jahren deutlich günstiger werden und damit mit Gasheizungen konkurrieren.
Finanzielle Unterstützung für die Energiewende im Eigenheim
Für alle, die ihre Heizungsanlage modernisieren wollen, gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. Diese sind speziell darauf ausgerichtet, Hausbesitzer finanziell zu unterstützen. Das Ziel? Die Energiewende im eigenen Keller vorantreiben.
Hier ein Überblick:
Förderung | Höhe | Voraussetzung |
---|---|---|
Grundförderung | 30 % | Jeder, der eine neue Wärmepumpe oder Pelletheizung anschafft |
Einkommensabhängiger Bonus | 30 % | Für zu versteuernde Jahreseinkommen bis zu 40.000 € |
Klima- Geschwindigkeits- bonus | 20 % | Für Austausch fossiler Heizungen bis einschließlich 2028 |
Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent begrenzt. Für die Beantragung des Heizungsaustauschbonus muss jedoch ein Fachbetrieb bestätigen, dass die Anforderungen eingehalten wurden.
Heizungsmodernisierung und Ihre Rechte als Mieter: Was Sie wissen sollten
Die Regierung hat klargestellt: Die Kosten einer Heizungsmodernisierung dürfen nicht vollständig auf die Mieter umgelegt werden.
Anfangs war die Botschaft der Ampelregierung eher vage: „Die Mieter sollen nicht übermäßig belastet werden“. Im Laufe der Zeit wurde sie jedoch konkreter. Das GEG legt fest: Vermieter dürfen nur bis zu 10 Prozent der Modernisierungskosten auf ihre Mieter umlegen. Und es gibt eine weitere Obergrenze: Die Miete darf durch die Modernisierung nur um maximal 50 Cent pro Quadratmeter steigen.
Für die Bewohner kleinerer Wohnungen ist das eine beruhigende Nachricht. Sie werden vor unerwartet hohen Kostensteigerungen geschützt. Das ist ein Schritt in Richtung eines fairen Ausgleichs zwischen Umweltschutz und finanzieller Belastung.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Gasheizungen dürfen auch nach dem 1. Januar 2024 in bestehenden Gebäuden eingebaut werden. In Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ist dies ebenfalls erlaubt. Jedoch nicht in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten.
Ja, wer eine Gasheizung einbauen möchte, muss zuvor eine Energieberatung in Anspruch nehmen.
Neue Ölheizungen dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr eingebaut werden. Bestehende Ölheizungen dürfen jedoch repariert werden. Falls nötig, darf für die Dauer der Reparatur eine andere Ölheizung eingesetzt werden.
Klimaneutrale Heizungen umfassen verschiedene Technologien. Neben der Wärmepumpe erfüllen auch Wasserstoff, Holz und Holzpellets die Kriterien für klimaneutrale Heizungen.
Ja, bei Investitionen in klimafreundliche Heizungssysteme können Sie umfangreiche Förderungen vom Staat erhalten. Diese können bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung decken.