KfW Familienförderung für klimafreundlichen Neubau
Am 1. Juni 2023 startete das Programm „Kredit 300“, welches Baufamilien mit mindestens einem Kind durch kostengünstige Darlehen von bis zu 240.000 Euro unterstützt. Die Zinsen liegen dabei zwischen 0,01 Prozent und 1,25 Prozent, abhängig von der Laufzeit. Diese Förderung richtet sich an Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 60.000 Euro pro Jahr, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Gefördert werden hierbei Neubauten, die die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) erfüllen.
Förderung für Familien beim klimafreundlichen Neubau
Zusätzliche Förderung für Familien ab 01. Juni 2023
Die Förderung für den klimafreundlichen Neubau bietet einzigartige Chancen für Baufamilien ab Juni 2023. Durch diese Zusatzförderung können Familien einen Förderkredit ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau erhalten. Zum Beispiel können bei einem Kredit über 140.000 Euro, eine Sollzinsbindung von 1,05 Prozent p.a., ein tilgungsfreies Anlaufjahr und eine Zinsbindung von 10 Jahren gewählt werden.
Förderung für Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
Die Förderung erstreckt sich nicht nur auf den Neubau, sondern auch auf den Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung. Als Erstkauf gilt hierbei ein Kauf bis zu 1 Jahr nach Bauabnahme. Der Kredithöchstbetrag kann dabei zwischen 140.000 und 240.000 Euro liegen. Diese Förderung ist gezielt für Familien mit Kindern und Alleinerziehende vorgesehen.
Einkommensvoraussetzungen für die Förderung
Die Höhe der Förderung hängt direkt vom Einkommen des Haushalts ab. Pro Kind beträgt das maximale Haushaltseinkommen 60.000 Euro, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Als Haushaltseinkommen wird dabei das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und gegebenenfalls des Ehe- oder Lebenspartners bzw. Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft oder deren im zukünftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner betrachtet. Es wird der Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres als Basis genommen. Zudem zählt das Einkommen, das im Einkommensteuerbescheid als zu versteuerndes Einkommen angegeben ist.
Was wird von der KfW gefördert?
Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Dabei werden folgende Stufen gefördert:
1. Klimafreundliches Wohngebäude
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. Hierbei kann ein Experte für Energieeffizienz die Planung und Überprüfung der Anforderungen vornehmen.
2. Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Diese Förderstufe wird erreicht, wenn das Wohngebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 erfüllt und die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat. Auch hier ist eine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse ausgeschlossen.
In beiden Förderstufen unterstützt die KfW den Bau und den Kauf, sowie die Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit. Zudem wird die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.
Übrigens wurde die Lithotherm Fußbodenheizung kürzlich mit dem QNG ready Siegel des Sentinel Haus Institutes ausgezeichnet. Dieses Siegel kennzeichnet Produkte, die für die KfW Förderung im Rahmen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) qualifiziert sind. Damit erhalten Bauherren nicht nur die finanzielle Unterstützung der KfW, sondern können auch sicher sein, dass die verwendeten Bauprodukte höchsten Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards entsprechen. Eine win-win Situation für alle, die sich für eine nachhaltige Wohnlösung im Einklang mit der Umwelt entscheiden.
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Ausschlüsse von der Familienförderung
Die Familienförderung kommt nicht in Frage für:
Wer wird von der KfW bei der Familienförderung für den Neubau gefördert?
Die KfW fördert Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Fazit:
Die Einführung des Kreditprogramms „Kredit 300“ ab Juni 2023 bringt eine großartige Chance für Baufamilien mit mindestens einem Kind. Die Förderung ermöglicht kostengünstige Darlehen von bis zu 240.000 Euro für den klimafreundlichen Neubau, vorausgesetzt das Haushaltseinkommen erfüllt die festgelegten Bedingungen. Die KfW unterstützt gezielt den Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen. Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten, um den Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen.
Häufig gestellte Fragen
Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland, die die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen.
In beiden Förderstufen fördert die KfW den Bau und den Kauf, die Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit, sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben, die bereits ein Wohngebäude besitzen, Umschuldungen, Nachfinanzierungen, bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, den Kauf eines Grundstücks und den Neubau oder Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen sind von der Familienförderung ausgeschlossen.
Man muss die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer selbst bewohnen, mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt haben, das neue Haus oder die Eigentumswohnung muss die einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein, und das Haushaltseinkommen darf maximal 60.000 Euro pro Jahr bei einem Kind betragen, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind.